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   BVerwG, 25.09.1991 - 2 B 30.91   

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https://dejure.org/1991,4006
BVerwG, 25.09.1991 - 2 B 30.91 (https://dejure.org/1991,4006)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1991 - 2 B 30.91 (https://dejure.org/1991,4006)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1991 - 2 B 30.91 (https://dejure.org/1991,4006)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenversorgung - Gewährung eines Ausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 793 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2000 - 2 L 3835/00

    Rente; Versorgungsbezüge; Versorgungskürzung; Vertrauensschutz;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit wiederholt zutreffend entschieden (vgl. Beschlüsse v. 25.9.1991 - 2 B 30.91 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 14, u. v. 6.2.1995 - 2 B 10.95 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 23), dass die Art. 2 § 2 des 2. HStruktG enthaltene Regelung, nach der "das Beamtenverhältnis, auf dem die Versorgung beruht, vor dem 1. Januar 1966 begründet" worden sein muss, wortgetreu (eng) auszulegen ist und auch in dieser (engen) Auslegung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (vgl. dazu ergänzend d. Beschl. d. BVerfG v. 19.5.1982 - 2 BvR 320/82 -, NVwZ 1982, 429, sowie BVerfGE 76, 256 ff).

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht zu erkennen (Beschl. d. BVerwG v. 25.9.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96

    Ruhen von Versorgungsbezügen, Anrechnung von Verwendungseinkommen;; -, kein

    In entsprechendem Sinne wird selbst ein früheres Beamtenverhältnis, das durch Entlassung endet, durch ein sodann neu begründetes Beamtenverhältnis nicht fortgesetzt, mag dies auch im unmittelbaren zeitlichen Anschluß und im Verhältnis zum selben Dienstherrn geschehen (Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - Buchholz 232.5 § 55 Nr. 1; vgl. auch Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14 sowie Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 2 B 10.95 - Buchholz 239.1 § 55 Nr. 23).
  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 7.92

    Umfang des Alimentationsgrundsatzes - Ordnungsgemäße Geltendmachung der Rüge der

    Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - (Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14) hierzu u.a. folgendes ausgeführt:.
  • OVG Saarland, 14.03.2008 - 1 A 22/08

    Versorgungsbezüge; Anrechnung einer Rente; zeitlicher Zusammenhang;

    Ebenso steht die Verfassungskonformität der hier vertretenen Gesetzesinterpretation außer Frage dazu u.a. BVerwG, Beschluss vom 25.09.1991 - 2 B 30/91 -, Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 14, und Beschluss des Senats vom 02.11.1994 - 1 R 91/91 -, n.v., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 06.02.1995 - 2 B 10/95 -, n.v.
  • BVerwG, 31.01.1997 - 2 B 5.97

    Streit über die Versorgung eines Beamten - Erfordernis eines ununterbrochenen

    All das hat der Senat in seinem Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - ausgesprochen.
  • BVerwG, 06.12.1995 - 2 B 76.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Der beschließende Senat hat im Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - (Buchholz 239.1 § 55 Nr. 14) entschieden, daß die Nichtanwendung des Art. 2 § 2 Abs. 1 2. HStruktG für die Gewährung eines Härteausgleichs auch dann gilt, wenn das Beamtenverhältnis vor dem 1. Januar 1966 begründet worden ist, aber nach dem Stichtag (1. Januar 1966) infolge Dienstherrenwechsel das ursprüngliche Beamtenverhältnis kraft Gesetzes beendet wurde und gleichzeitig ein neues Beamtenverhältnis begründet wurde.
  • BVerwG, 06.02.1995 - 2 B 10.95

    Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung - Begründung eines

    Die Stichtagsregelung, daß es auf die Begründung des Beamtenverhältnisses vor dem 1. Januar 1966 ankommt, ist ohne klärungsbedürftigen Zweifel verfassungsgemäß (vgl. Beschluß vom 25. September 1991 - BVerwG 2 B 30.91 - ).
  • VG Köln, 08.03.2017 - 23 K 5218/15
    vgl. hierzu insgesamt BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 56.10 - und Beschluss vom 25. September 1991 - 2 B 30.91 - jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung.
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